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27. Nov 2009

Zusatzbudgets nutzen und Praxisspektrum erweitern

nutzen Sie jetzt die Möglichkeit über Ihr Regelleistungsvolumen hinaus Zusatzbudgets durch Qualitätszuschläge abzurechnen. Gleichzeitig erweitern Sie das diagnostische Angebot Ihrer Praxis.

Für Ärzte mit hausärztlicher Ausrichtung und Pädiater besteht seit 2009 die Möglichkeit, außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) Leistungen mit sogenannten Qualitätszuschlägen abzurechnen. Der beiliegende Prospekt zeigt Ihnen genau, wie das funktioniert.

Qualitätszuschläge gibt es unter anderem für folgende Leistungen: Ultraschall, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruck, Spirometrie, Ergometrie.

Beispiel: eine Praxis mit ca. 1.000 Scheinen pro Quartal kann bei maximaler Ausnutzung der oben genannten Qualitätszuschläge bis zu 32.000.- € pro Jahr zusätzlich abrechnen.

Wir bieten Ihnen zu jeder dieser Leistungen die notwendigen medizintechnischen Produkte und freuen uns, Ihre Anfrage zu erhalten. Gerne geben wir Ihnen Ratschläge zu den Abrechnungsmodalitäten und stellen Ihnen entsprechende Produkte in Ihrer Praxis unverbindlich vor.
0221-992251-11 oder -14


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