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28. Jun 2004

PRAXIS CHECK n. d. Vereinbarung zum Ambulanten Operieren n. § 115 b Abs. 1 SGB V

zur Durchführung ambulanter Operationen im niedergelassenen Bereich. Entspricht ihr Operationsraum, ihr Eingriffsraum, ihre Instrumentenaufbereitung den Anforderungen des Vertrages vom 01. 01. 2004 im Hinblick auf die geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen? Innerhalb von 6 Monaten, d. h. zum 01. 07. 2004 mussten die Richtlinien des Vertrages erfüllt sein.
Wir prüfen ob ihre vorhandene Einrichtung bzw. ihre Raumsituation den Kriterien entspricht, beraten sie in allen Fragen der Medizintechnik, bei organisatorischen und baulichen Maßnahmen sowie den hygienischen Voraussetzungen nach den Richtlinien des RKI, MPG sowie MP Betreib V.

Bitte wenden sie sich an unsere Berater:

Herr Bär 02234-9333825 Herr Berg 02234-9333820
Herr Faccin 02234-9333826 Herr Recht 02234-9333815

Abbildung Produkt

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