11.03.2010
Jürgen Berg
In 2010 können niedergelassene Ärzte, bei bestimmten Voraussetzungen, letztmalig eine Sonderabschreibung von 20 % vornehmen. Ob auch Sie die Bedingung erfüllen, lesen Sie in dem nachfolgenden Auszug des MTD.
Wenn Sie investieren möchten und davon profitieren wollen, sprechen Sie uns bitte an.
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